Offene Handelsgesellschaft (OHG)

 

Die OHG ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Die Firma, also der Name, unter dem das Handelsgewerbe betrieben wird, muß mindestens den Familiennamen eines der Gesellschafter enthalten (z. B. Huber, Meier & Co.; Schulze OHG). Die Gesellschafter haften gegenüber ihren Gläubigern unbeschränkt. Auch juristische Personen (z. B. eine Aktiengesellschaft oder GmbH) können Gesellschafter sein; eine häufig anzutreffende Form ist z. B. die GmbH & Co. Die OHG selbst ist keine juristische Person, kann aber als OHG vor Gericht klagen und verklagt werden.

 

Verfaßt von:

Gerhard Deutsch

 

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